Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Krankenversicherung privat u. gesetzlich Vergleich Private Krankenversicherung
Vergleich Private Krankenversicherung
Information
2. Private Krankenversicherung - Vorteile in Kurzfassung
3. nicht belegt
4. Einsparung mit der privaten Krankenversicherung
5. Selbstbeteiligung (SB) - und der Einfluss auf die Beitragshöhe
6. Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
7. Entwicklung der GKV Beiträge - Pflichtgrenzen und Bemessungsgrenzen
8. Leistungsbereiche der Privaten Krankenversicherung
9. Beitragsrückerstattung und Sonderleistungen
10. Wartezeitentfall und sofortiger Versicherungsschutz
11. Belegeinreichung - nicht immer mit Vorleistung
12. Versicherungspflichtgrenzen/Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG)
13. Wechsel von PKV zu PKV - der Krankenversicherungsvergleich
14. Kündigung der privaten Krankenversicherung
15. Wechsel von GKV zur PKV - der Krankenversicherungsvergleich
16. Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse
17. Beim Wechsel Vorerkrankungen immer angeben
18. Vergleich private Krankenversicherung und GKV
19. Privat versichert und Rentner, Anspruch auf Beitragszuschuss
20. PKV Krankenversicherungsvergleich - Inhalt und Besonderheiten
21. Verband der privaten Krankenversicherung
22. "medizinisch notwendige Heilbehandlung"
23. Schlichtungsstelle - Ombudsmann
24. Urteile rund um die private Krankenversicherung
25. PKV Krankenversicherungsvergleich - teilnehmende Gesellschaften - Versicherungsvergleich Krankenversicherung
1. Private Krankenversicherung - wer sich versichern kann
Nachfolgender Personenkreis kann von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln bzw. generell in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
Hierzu zählen Freiberufler, Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer und deren Familienangehörige sowie Hausfrauen und Studenten. Bei Arbeitnehmern ist zu beachten: Das Bruttoeinkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) /Versicherungspflichtgrenze liegen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen zählen zum Bruttoeinkommen.
Wenn die Versicherungspflichtgrenze im letzten Jahr überschritten wurde, besteht für Arbeitneher die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Ab 2020:
Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel mindestens folgendes jährliches Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen erzielt worden sein muss: Im Jahr 2020 jährlich Euro 62.550,00 (monatlich Euro 5.212,50).
Die private Krankenversicherung ist seit 2009 wie die gesetzliche Krankenversicherung mittlerweile auch eine "Ersatz-Pflichtversicherung". Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein, entweder in der gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenkasse.
2. PKV Vorteile in Kurzfassung
2.1. Die Beiträge der PKV sind nicht einkommensabhängig und häufig günstiger.
Beiträge: für Singles = i.d.R. günstiger
Beiträge: verheiratet, ein Pflichtversicherter, ein Versicherter mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze = meist günstiger
Beiträge: verheiratet, ein Selbständiger, Ehepartner nicht tätig = Hier ist ggf. ein "Ehegattenarbeitsvertrag" anzuraten. Vorteil: zu verhältnismässig geringen Sozialbeiträgen erwirbt der Ehepartner Ansprüche aus der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Die Aufwendungen seitens des Arbeitgebers sind als Kosten voll absetzbar) = günstiger
Beiträge: verheiratet, beide mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze = günstiger
Wenn Kinder mit zu versichern sind, so reduzieren sich die Beitragsvorteile. Der Kinderbeitrag beträgt etwa Euro 110 (Stand 2015). Dies ändert sich wieder mit Berufsbeginn der Kinder, da diese sich dann selbst versichern müssen und somit der PKV-Beitrag sich wieder vermindert.
2.2. Die Leistungen sind in vielen Bereichen umfassender
Vorab: einseitig verfügte Leistungsreduzierungen und gänzliche Leistungsstreichungen sind seitens der Privatversicherer im Gegensatz zur GKV nicht möglich (Siehe auch "GKV - Reformen seit den 70ern). Der einmal gewählte Versicherungsschutz bleibt Ihnen erhalten.
- freie Arztwahl (auch Ärzte die nur Privatpatienten behandeln)
- I.d.R. kürzere Wartezeiten beim Arzt
- Keine Medikamenteneinschränkungen
- kein Verweis auf billigere gleichartige Präparate
- Terminvereinbarung/Vergabe nach Notwendigkeit (ggf. nicht nach Quartalen)
- Kein Auslandskrankenschein nötig (Europa- und Weltgeltung)
- Erstattung vieler alternativer Heilmethoden (Naturheilverfahren ...)
- Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, lasern)
- Erstattung für Zahnersatz bis 80 %
- Erstattung für Inlays bis 80 %
- Im Krankenhaus = Komfort fördert die Genesung
- Unterbringung auf der Privatstation (Einbett- oder Zweibettzimmer)
- wahlweise mit und ohne Chefarztbehandlung
- Beitragsrückerstattung
3. nicht belegt
4. Einsparungen mit der privaten Krankenversicherung
Mit der PKV sind Einsparungen von 300 Euro monatlich keine Seltenheit. Insbesondere unter Berücksichtigung, dass bei Arbeitnehmern, der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss in der monatlichen Beitragskalkulation integriert ist. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden anders als die der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Massgeblich für die Beitragshöhe sind hier Alter, Berufsgruppe und Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Wer schon früh der privaten Krankenversicherung beitritt, hat ausser den Mehrleistungen zusätzlich niedrige Beiträge.
Prämienbeispiele
Gerechnet wurde mit dem Eintrittsalter 30, 40 und 50 Jahre. Der Versicherungsschutz umfasst den ambulanten Bereich mit Euro 600 Jahresselbstbeteiligung, das Krankenhaus mit Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung, der Zahnbereich wird mit 80% vergütet (einschliesslich Zahnersatz),es wurde ein Krankentagegeld/Verdienstausfall von 120 Euro pro Tag ab der 7.Woche eingerechnet. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls enthalten.
Eintrittsalter | PKV niedrigster Beitrag | PKV höchster Beitrag | GKV Höchstbeitrag inkl Pflege, Zusatzbeitrag 0,9 % | Einsparungen zur gKV |
---|---|---|---|---|
30 Jahre | 360,77 Euro | 583,92 Euro | 746,63 Euro | 385,86 Euro |
40 Jahre | 438,52 Euro | 707,69 Euro | 746,63 Euro | 308,11 Euro |
50 Jahre | 560,88 Euro | 888,51 Euro | 746,63 Euro | 185,75 Euro |
GKV: Zum 01-01-2015 hat sich die Beitragbemessungsgrenze erhöht. Dies führte automatisch zu einer Beitragsanhebung. 2017 geschieht dies wieder. Von allen Kassen wird ein Zuschlag erhoben. Dieser beträgt im Durchschnitt 1,1 %.
5. Selbstbeteiligung (SB) - und der Einfluss auf die Beitragshöhe
PKV: Üblicherweise werden die privaten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungshöhen angeboten. Die Spanne bewegt sich von 300 Euro bis zur Höchstgrenze von 10.000 Euro und gilt i.d.R. für ein Jahr. Prozentuale Eigenbeteiligungen von 10 oder 20%, auch diese Form ist möglich, kann jedoch sehr teuer kommen. Denken Sie an chronische Erkrankungen die eine ärztliche Dauerbehandlung erforderlich machen und/oder eine teure langanhaltende medikamentöse Behandlung angesagt ist. Hier können die Prozente teuer zu stehen kommen. Fall - bzw. behandlungsbezogene Beteiligungen stellen die Ausnahme dar. Wir empfehlen eine Festbetrags-Selbstbeteiligung.
Der Privatversicherte hat die freie Wahl der Höhe und bestimmt somit ganz wesentlich seinen Beitrag selbst. Diese Selbstbeteiligung bezieht sich fast immer ausschliesslich auf Kosten der ambulanten Behandlung, hierbei ist die Zahnversicherung ausgenommen. Bei den sogenannten Kombitarifen gibt es ebenso andere Regelungen. In unserem online Krankenversicherungsvergleich finden Sie die nötigen Details.
Die Selbstbeteiligung als Fixbetrag trägt zur Beitragsstabilisierung bei und mindert Beitragsanpassungen. Ausserdem kommt der Versicherungsnehmer somit häufig in den Genuss einer Beitragsrückerstattung (bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung), diese kann bis zu 6 Monatsbeiträge betragen.
Bei einem Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber seinen obligatorischen 50% igen Beitragszuschuss bis zu einem Betrag von Euro 309,34 erhält, sollten Selbstbeteiligung und Beitragshöhe im Hinblick auf die Nutzung des vollen Zuschusses, abgestimmt bzw. optimiert werden. D.h. es macht in vielen Fällen Sinn einen teureren Tarif (2014 bis zu Euro 591,40) mit geringerer SB zu wählen, da sich der Arbeitgeber ja hälftig beteiligt.
GKV: Die Selbstbeteiligungen/Eigenbeteiligungen der GKV sind vorgegeben. So sind viele Leistungen überhaupt nicht enthalten oder stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine bestimmte Euro-Grösse ist somit nicht vorhanden. Hier erlebt mancher eine böse Überraschung.
- Tausende Medikamente wurden ganz gestrichen
- Medikamente - generelle Zuzahlungen zwischen 5 Euro - 10 Euro
- Sehhilfen - Gestelle und Kontaktlinsen wurden ganz gestrichen
- Zahnersatz - Erstattung nur mit Festzuschüssen
- Krankenhausbeteiligung mit der Tagespauschale (10 Euro pro Tag, max. für 28 Tage)
- Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln
Einen ganz genauen Überblick über die Kürzungen der GKV Leistungen, die als Gesundheitsreformen verkauft wurden, erhalten Sie unter Punkt 3.
Versicherungsvergleich private Krankenversicherung - Beitragsbeispiele:
Eintrittsalter | PKV Beitrag SB Euro 0 | PKV Beitrag SB Euro 300 | PKV Beitrag SB Euro 600 | PKV Beitrag SB Euro 1000 | GKV Höchstbeitrag inkl. Pflege u. Zusatzbeitrag 0,9 % |
---|---|---|---|---|---|
30 Jahre | 464,20 Euro | 422,87 Euro | 360,77 Euro | 273,88 Euro | 766,99 Euro |
40 Jahre | 566,27 Euro | 525,85 Euro | 438,52 Euro | 366,13 Euro | 766,99 Euro |
50 Jahre | 704,40 Euro | 681,55 Euro | 560,88 Euro | 498,39 Euro | 766,99 Euro |
Fazit: Letztendlich sieht die Praxis so aus, dass in vielen Fällen diese Selbstkosten der GKV die vereinbarte Eigenbeteiligungshöhe Höhe eines privat Versicherten wesentlich übersteigen.
6. Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung von 50 % für den Arbeitnehmer
Hierbei handelt es sich um eine verpflichtende Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer erhält für sich und seine Familienmitglieder 50 % seines PKV-Beitrages (im Jahr 2020) bis zu einem Höchstbetrag von monatlich Euro 420,86.
7. Entwicklung der GKV Beiträge - Bemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen und Höchstbeiträge
Jahr | Beitrags- bemessungsgrenze |
Veränderung zum Vorjahr | Versicherungspflichtgrenze | Höchstbeiträge |
---|---|---|---|---|
2000 | 39.574,00 Euro | 39.574,00 Euro | 445,21 Euro | |
2005 | 42.300,00 Euro | 1,07 % | 46.800,00 Euro | 500,55 Euro |
2010 | 45.000,00 Euro | 2,04 % | 49.950,00 Euro | 558,75 Euro |
2011 | 44.550,00 Euro | -1,00 % | 49.500,00 Euro | 575,44 Euro |
2012 | 45.900,00 Euro | 3,03 % | 50.850,00 Euro | 592,88 Euro |
2013 | 47.250,00 Euro | 2,94 % | 52.200,00 Euro | 610,31 Euro |
2014 | 48.600,00 Euro | 2,86 % | 53.550,00 Euro | 627,75 Euro |
2015 | 49.500,00 Euro | 1,85 % | 54.900,00 Euro | 602,25 Euro |
2016 | 50.850,00 Euro | 2,65 % | 56.250,00 Euro | 618,68 Euro |
2017 | 52.200,00 Euro | 2,58 % | 57.600,00 Euro | 635,10 Euro |
2018 | 53.100,00 Euro | 1.72% | 59.400,00 Euro | 646,05 Euro |
2019 | 54.450,00 Euro | 2.54% | 60.750,00 Euro | 662,48 Euro |
2020 | 56.250,00 Euro | 3,30% | 62.550,00 Euro | 684,38 Euro |
8. Private Krankenversicherung und deren Leistungsbereiche
Die private Krankenversicherung erbringt Leistungen für den
8.1. ambulante Heilbehandlung:Leistungen für Arztbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Akupunktur, Heilpraktikerbehandlung, Alternative Behandlungsmethoden, wie TCM (Traditionelle Chinesische Medizin ) usw.
8.2. stationären BehandlungEinbettzimmer mit Chefarztbehandlung; Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und Mehrbettzimmer mit Belegarztbehandlung oder letzteres auch mit der Chefarztbehandlung
8.3. zahnärztlichen Behandlung:Leistungen für Untersuchung, Inlays, Onlays, Brücken, Kieferorthopädie, usw.
8.4. für den Verdienstausfall:die Krankentagegeldversicherung springt nach dem Ablauf der vereinbarten Karenzzeit in der vertraglich vereinbarten Höhe ein. Die Karenzzeit beträgt wahlweise 4, 8, 14, 21 Tage (und auch später, ganz nach Wunsch) für den Selbständigen. Für den Arbeitnehmer beginnt die Krankengeldzahlung nach Ablauf seiner vertraglichen Gehaltsfortzahlung, meistens ab der 7.Woche.
8.5. Krankenhaustagegeld:das Krankenhaustagegeld (KHT) wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Das KHT gehört nicht automatisch zur privaten Krankenvollversicherung. Aber auch für diesen Beitragsanteil erhält der Arbeitnehmer den 50%-igen Arbeitgeberanteil, sofern der Höchstbeitrag des Arbeitgebers von Euro 309,34 noch nicht ausgereizt ist.
8.6. Pflegepflichtversicherung:Pflichtbaustein zu Krankenversicherung, der einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten des Pflegebedürftigen im Pflegefall übernimmt.
9. Beitragsrückerstattung und Sonderleistungen
9.1. Beitragsrückerstattung:
werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums i.d.R. 1 Jahr keine Leistungen beansprucht, werden vom Krankenversicherungsunternehmen bis zu 6 Monatsbeiträge, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, an den Versicherten zurückerstattet. Bei einem Arbeitnehmer kann unter Berücksichtigung eines hälftigen Arbeitgeberzuschusses im Einzelfall es zum Null-Beitrag führen.
9.2. Gesundheitsbonus:
einige Krankenversicherer belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten seiner Versicherten durch teilweise erhebliche Beitragsvorteile, z.B.: BMI-Wert im Normalbereich, Nichtraucher, usw.
Um einen Marktüberblick über die angebotenen Gesellschaften (ca. 30) und deren Tarife/Tarifkombinationen (über 3000) einschliesslich deren Leistungsinhalte zu verschaffen, ist ein Krankenversicherungsvergleich unumgänglich.
10. Wartezeitentfall und sofortiger Versicherungsschutz
Wechseln Sie von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung so entfallen i.d.R. die Wartezeiten (es wird die Vorversicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet) Formalitäten: Sie lassen sich von der GKV eine sogenannte Vorversicherungsbescheinigung erstellen und legen diese dem Privatversicherer vor. Wechseln Sie von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung, sind i.d.R. Wartezeiten zu berücksichtigen. Diese können entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis (Formular des Versicherers) vorgelegt wird.
3 Monate beträgt die allgemeine Wartezeit. Sie betrifft die Bereiche: Arztbehandlung, Medikamente, Heilpraktikerbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, also all das was ambulant geschieht. Auch für die Krankenhauskostenübernahme gelten diese drei Monate.
8 Monate betragen die besonderen Wartezeiten. Sie betreffen die Bereiche: Zahnversicherung, Schwangerschaft sowie Psychotherapie. Einige Versicherer sehen hier auch eine etwas kürzere, 5- monatige, Wartezeit vor.
11. Belegeinreichung - nicht immer mit Vorleistung
Arztrechnungen: Als Privatpatient müssen Sie nicht unbedingt in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung dieser Rechnungen begleichen Sie dann Ihren Arzt.
Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
Medikamentenkosten: Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.
Krankenhausrechnungen: Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.
12. Versicherungspflichtgrenzen/Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG)
Versicherungspflichtgrenzen/Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenzen sowie Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse und Mindestbeiträge für Selbständige der letzten Jahre
Die JAEG bestimmt, ob in die PKV gewechselt werden kann. Aus der Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Zahlbeitrag mit einem %-Satz für die gesetzliche Krankenkasse ermittelt. Für bestimmte Gruppen gibt es in der GKV Mindestbeiträge. Achtung: Diese gelten nur kurzfristig und werden dann dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Hinweis: PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich immer nach dem individuellen Umfang des gewählten Schutzes und den persönlichen Daten (Alter, Beruf, Gesundheitszustand, usw.)
13. Wechsel - privater zu privater Krankenversicherung - PKV zur PKV
Sie sind in einer privaten Krankenversicherung. Der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen war bisher mit dem kompletten Verlust der Altersrückstellungen verbunden. Seit 2008 können die Versicherten bei einem privaten Krankenversichererwechsel die Altersrückstellungen, welche auf den neuen Basistarif entfallen, mitnehmen. Wie hoch diese Rückstellungen sind, muß jedoch errechnet werden. Damit soll mehr Wettbewerb unter den Krankenversicherungen entstehen. Allerdings ist damit auch ein erhöhter Aufwand auf die Versicherungsunternehmen zugekommen, den alle Versicherten bezahlen müssen. Das heißt, wer seine private Krankenversicherung wechseln möchte, wird einen Vorteil haben. Für die Versicherten, welche mit ihrem Unternehmen zufrieden sind und nicht wechseln, werden mit dieser Regelung allerdings höhere Kosten entstehen. Es ist nicht ratsam, wegen geringfügiger Beitragsunterschiede zu wechseln. Denn bedenken Sie bitte, jede Gesellschaft passt turnusmässig ihre Beiträge an die gestiegenen Krankheitskosten an. Ausserdem ist es bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes i.d.R. nicht ratsam zu wechseln. Vergleichen Sie und setzen sich dann bitte erst mit uns in Verbindung.
14. Kündigung der privaten Krankenversicherung
14.1. Ordentliche Kündigung
Bitte beachten Sie die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (zwischen ein und drei Jahren) Ihres Vertrages. Der Vertrag ist jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Zum Teil entspricht das Kalenderjahr dem Versicherungsjahr, d.h. es endet dann immer zum 31.12. des Jahres. Dies ist unterschiedlich geregelt. Die Kündigung sollte immer per Einschreiben erfolgen. Bevor Sie jedoch kündigen, sollten Sie bereits den neuen Versicherungsschein in Händen halten! Nicht, dass Sie plötzlich ohne Versicherungsschutz sind. Also rechtzeitig beraten lassen und nichts auf die lange Bank schieben.
14.2. Ausserordentliche Kündigung
Werden die Beiträge erhöht, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Beitragsanpassung können Sie den Vertrag kündigen.
14.3. Kündigung bei eintretender Versicherungspflicht
Bei eintretender Versicherungspflicht können Sie die PKV innerhalb dreier Monate rückwirkend zum Versicherungspflichtbeginn kündigen.
15. Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung - GKV zu PKV
Über 10 Millionen Mitglieder zählt die private Krankenversicherung und dies mit steigender Tendenz. Nicht umsonst entscheiden sich Selbständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung. Häufig wird aber gemahnt und dies zu Recht. Versicherungsschutz sollte beim Versicherungsmakler nachgefragt werden. Holen Sie sich ggf. eine Zweitmeinung ein. Wir befürworten dies ausdrücklich und übernehmen auch die hierdurch entstehenden Kosten eines Versicherungsberaters.
16. Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nur ordentlich möglich. D.h. die Mitgliedschaft bei der GKV muss mindestens über einen Zeitraum von 18 Monaten bestanden haben. Die Kündigung kann dann zum übernächsten Kalendermonat vorgenommen werden. Voraussetzung zum Wirksamwerden der Kündigung ist, dass im Regelfall dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen GKV innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt wird.
Sonderkündigungsrecht
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, besteht kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung. Wird jedoch ein Zusatzbeitrag erhoben, so besteht ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt, in dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Hierauf muss das Krankenversicherungsunternehmen explizit hinweisen.
17. Beim Wechsel Vorerkrankungen immer angeben
Bitte beantworten Sie wahrheitsgemäss alle Antragsfragen zu den Vorerkrankungen. Verschweigen Sie bitte nichts wonach gefragt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Erkrankungen vorliegen, die Ihrer Meinung nach nicht bedeutend sind, bitte angeben. Sofern diese zu Erschwerungen der Antragsannahme führen, wird Ihnen ein Vorschlag des Beitragzuschlages gemacht. Sie haben dann immer die Freiheit ja oder nein zu sagen. Sie entscheiden.
18. Vergleich der GKV mit der PKV
Ambulante Behandlung | ||
---|---|---|
gesetzlich | privat | |
Arztkosten | Kosten von zugelassenen Kassenärzten werden erstattet. | Erstattung bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung für Ärzte, Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ) und Heilpraktiker (GebüH) |
Heilmittel | werden zu 85 % erstattet (15 % Eigenanteil) Unterliegen der Budgetierung | werden bis zu 100 % erstattet |
Heilpraktiker | wird in der Regel nicht erstattet | variiert je nach Tarif |
Schutzimpfungen | gemäß dem Impfkalender des Bundesgesundheitsministeriums werden Impfungen voll erstattet | gemäß dem Impfkalender des Bundesgesundheitsministeriums werden Impfungen voll erstattet |
Vorsorge | werden abhängig vom Alter im Rahmen vorgeschriebener Programme voll erstattet. Kassen können Boni für erfolgte Vorsorgeuntersuchungen anbieten. | werden voll erstattet für alle zur Früherkennung von Krankheiten notwendigen Vorsorgeuntersuchungen |
Sehhilfen | keine Erstattung, ausgenommen Kinder unter 18 Jahren und schwer sehbehinderte Menschen | werden voll erstattet, abhängig vom Tarif bis zu einer gewissen Höchstsumme und nur in gewissen Zeitintervallen (z.B. bis 300 Euro alle 2 Jahre). U.u. auch vorher, wenn sich die Sehstärke stark verändert hat. Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen sind frei wählbar |
Stationäre Behandlung | ||
---|---|---|
gesetzlich | privat | |
Unterbringung | im Mehrbettzimmer in zugelassenen Krankenhäusern Eigenanteil: 10 Euro pro Tag für max. 14 Tage im Jahr (entspricht max. 140 Euro im Jahr) | freie Wahl des Krankenhauses. Der Aufenthalt im Mehrbettzimmer wird voll erstattet, je nach Tarif auch im Zwei- oder Einbettzimmer mit Chefarzt |
Arztkosten | es werden nur Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder kassenzugelassenen Belegarzt bezahlt | 100 % der Kosten für privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstgrenzen der GOÄ, u.U. in Absprache auch darüber |
Transportkosten | bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Eigenanteil 13 Euro pro Fahrt | bei medizinischer Notwendigkeit erstattet |
Zahnärztliche Behandlung | ||
---|---|---|
gesetzlich | privat | |
Zahnbehandlung | 100 % Erstattung | 100 % Erstattung |
Zahnersatz | je nach ärztlichem Befund variierende Zuschüsse | Erstattung je nach Tarif bis zu 100 %. Bei 100 % Erstattung bestehen Höchstsummen je Kalenderjahr |
Inlays | keine Erstattung | Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Implantate | keine Erstattung | Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zahnstaffel | keine Summenbegrenzung | Erstattungshöchstgrenzen während der ersten Versicherungsjahre. Entfällt bei Behandlungen nach einem Unfall |
Allgemeines | ||
---|---|---|
gesetzlich | privat | |
Rückerstattung | im Regelfall sind keine Beitragsrückerstattungen vorgesehen. Bei einigen Krankenkassen wurde in diese Richtung ein Modellversuch gestartet. | Je nach Tarif gibt es Rückerstattung von bis 6 gezahlten Monatsbeiträgen nach leistungsfreien Jahren (Kalenderjahr) |
Beitragserrechnung | prozentualer Beitragssatz vom monatlichen Bruttoeinkommen | vom Einkommen unabhängig; Grundlage: Alter, Gesundheitszustand, Tarifwahl |
19. Privatversichert und Rentner, Anspruch auf Beitragszuschuss
Sie beziehen einen gesetzliche Rente, dann erhalten Sie als Privatversicherter selbstverständlich auch den Beitragszuschuss von 7 % des Rentenzahlbetrages für die Rentnerkrankenversicherung.
20. PKV Krankenversicherungsvergleich - Inhalt und Besonderheiten
Der online Krankenversicherungsvergleich wird anonym durchgeführt. Sie brauchen keine Adresse einzugeben. Es handelt sich um einen echten Vergleich, es werden die Versicherer mit Leistung und Prämie benannt.
Anmerkung: Es handelt sich um keine "Basis-", "Komfort-" und "Premiumtarife" ohne den Versicherer zu benennen. Auch wird nicht nur ein Tarifangebot eines Versicherers gerechnet (häufig als "Tarifrechner" ausgewiesen) und als Beispiel herangezogen. Wir werben auch nicht mit "ab 59 Euro privat krankenversichert", das gibt es nicht. Mit unserem Vergleichsrechner haben Sie den vollen Einblick. Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns an oder rufen Sie Ihr individuelles Angebot ab. Vielen Dank.
Speziell für unsere Kunden Wir vergüten Ihnen bei Abschluss einer Krankenvollversicherung die Kosten für eine sogenannte "Zweitmeinung" bis zu Euro 300 - Wir möchten, dass Sie sich sicher sind, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
21. Verband der privaten Krankenversicherung
Es werden die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung der angeschlossenen Versicherer vertreten. Zu grundsätzlichen Tarifgestaltungsfragen berät er die Krankenversicherer. Zu sozialpolitischen und ordnungspolitischen Fragen/Punkten nimmt er Stellung.
Dem PKV Verband gehören 49 Mitglieder an (42 ordentliche u. 7 ausserordentliche). Die Anschrift lautet:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
D 50968 Köln
22. medizinisch notwendige Heilbehandlung
Dieses Thema gibt leider immer wieder Anlass zu Differenzen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Nach den Vertragsbedingungen kommt der Krankenversicherer für die Kosten einer -medizinisch notwendigen Heilbehandlung- auf. Nur, wer bestimmt die medizinische Notwendigkeit ? Es ist nicht ausschliesslich der Versicherungsnehmer als Patient und der behandelnde Arzt! Der Versicherungsnehmer wird hier nicht selten alleine gelassen. Der Arzt empfiehlt und der Versicherungsnehmer folgt der Empfehlung. Der Versicherer schränkt die Leistung ein oder verweigert gar generell die Leistungspflicht.
Den Ärzten sei zu empfehlen, dass Sie auf diesen Umstand den Patienten auch mündlich hinweisen und Ihn nicht im Glauben lassen das alles von der Versicherung automatisch übernommen wird.
Dem Versicherungsnehmer sei zu empfehlen, vor Beginn einer kostspieligen Behandlung oder eines Krankenaufenthaltes sich die Leistungszusage des Krankenversicherers einzuholen. Dies geschieht i.d.R. sehr zügig.
Den Versicherern sei zu empfehlen, mit diesem Thema sensibler und grosszügiger umzugehen.
Der Versicherungsnehmer hat erst einmal zum behandelnden Arzt mehr Vertrauen und muss sich ja auf dessen Urteil/Rat verlassen können. Es kommt hier in der Folge nicht selten zum Vertrauensbruch zwischen Patient und Arzt. Wer ist Schuld? Der Versicherer, das sollte doch vermieden werden.
Die geltenden Bedingungen/Bestimmungen machen Sinn, bedenkt man dass ansonsten die ?Übermassbehandlungen? der Patienten und die unnötige Kostenbelastungen weiter zunehmen würden.
23. Schlichtungsstelle - Ombudsmann
Meinungsunterschiede und Streitigkeiten müssen nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Eine Institution der Europäischen Kommission hat ein Netzwerk für Beschwerden im Finanzdienstleistungsbereich geschaffen "FIN-NET". Der PKV-Ombudsmann gehört diesem an. Über die Vermittlung des Ombudsmann wird die aussergerichtliche Streitbeilegung betrieben (und dies in der Mehrzahl der Fälle ausserordentlich erfolgreich). Das Schlichtungsverfahren selbst kostet Sie nichts.
Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist seit 01.01.2014 Herr Heinz Lanfermann. Die Anschrift lautet:
OMBUDSMANN
Private Kranken-/Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
D 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44
Telefax: 030 20 45 89 31
24. Urteile zur privaten Krankenversicherung
Stichwort: Beitragserhöhung, ausserordentliches Kündigungsrecht durch den VN
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
Stichwort: Laseroperation - Lasik OP-Kosten, Behandlung durch juristische Person (Augenzentrum)
LG Dortmund - 05-10-2006 - Az 2 S 17/05
Stichwort: Selbstbehalt
Finanzgericht Köln - Az.: 15 K 1858/12
Stichwort: Heilmittel in einfacher Ausführung
LG Dortmund - 18-11-2010 - 2 S 39/10
Stichwort: Beitragsrückerstattung, Rechnung nicht eingereicht , aussergewöhnliche Belastung
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11
Stichwort: Zahnzusatzversicherung, Eintritt Versicherungsfall
OLG Karlsruhe - 27-06-2013 - Az 12U 127/12
Stichwort: alternative Behandlungsmethode Immuntherapie bei unheilbarer Krankheit
BGH - 30-10-2013 - Az IV ZR 307/12
25. Krankenversicherungsvergleich - teilnehmende Gesellschaften
Allianz | Alte Oldenburger |
Arag | AXA |
Barmenia | Bayerische Beamtenversicherung BBV |
BBKK | Central |
Concordia | Continentale |
CSS | DBV |
DKV | Deutscher Ring |
ERGO | Europa |
Gothaer | Hallesche |
Hanse-Merkur | Inter |
LKH | Mannheimer |
Münchner Verein | Nürnberger |
R+V | Signal |
SDK | Union |
Universa | Württembergische |
2020-02-05 17:26:30 |
Guten Tag, Vielen Dank. Ich wechsle zur hkk!
2017-06-01 11:51:39 |
Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für Ihre Hilfe. Ich habe durch den Wechsel richtig Geld gespart. M und L Peters
2016-01-09 17:58:03 |
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre telefonische Beratung. Ich kann Sie nur empfehlen. Sehr wohltuend Ihre Bereitschaft auch in etwas schwierigen Fällen zu helfen. TT
2015-07-20 08:12:15 |
Habe dieses Jahr eine Rückerstattung von 4 Beiträgen erhalten. Sehr gute Empfehlung! S.Kopf
2015-07-07 14:26:12 |
Guten Tag, viele Dank für die Beratung. Ein sehr gutes Angebot. Danke.
2014-10-11 16:03:53 |
Guten Tag ich habe die folgende Frage: Ich bin bei der Halleschen Krankenversicherung im Krankenhaus mit dem Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung versichert. Nun wird mir der Kranhausaufenthalt für 2 Tage mit der Begründung "medizinisch nicht notwendig" abgelehnt. Mein Arzt hat mir aber ein Krankenhausaufenthalt empfohlen. Es wurde ein Eingriff unter Vollnarkose durchgeführt. Können Sie mir weiterhelfen, das ist nicht zu verstehen. Danke . Mit freundlichen Grüssen XX
2014-09-23 09:20:15 |
Super gelaufen - Danke für die Hilfestellung M.P
2014-09-20 14:47:55 |
Ich spare jetzt durch den Wechsel meiner Krankenversicherung über 100 E im Monat! Und die 300 E nehme ich auch mit, wenns klappt ;-) Klaus-Peter
2014-09-05 11:19:29 |
Guten Tag, Sie haben hier die beste Seite zur Krankenversicherung. Sehr, sehr gute Infos. Vielen Dank, ich bin fündig geworden. f.s.