Reisehaftpflichtversicherung
Oftmals kann auf eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung verzichtet werden. Insbesondere dann, wenn eine Privathaftpflichtversicherung besteht.
Jedoch ist zu überprüfen, in wie weit der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung genau definiert ist. Es ist darauf zu achten, dass
diese eine weltweite Deckung vorsieht und ob der Versicherungszeitraum im Ausland mit dem der Aufenthaltsdauer im Ausland ausreichend vorhanden ist.
Kurzum die meisten Privathaftpflichtversicherung sehen eine weltweite Deckung für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt von meist max. 6 Wochen vor.
Ist die Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend, so ist eine Reisehaftpflichtversicherung als besondere Form der Reiseversicherung zu empfehlen.
Weitere Details zur Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie hier.
Die Reisehaftpflichtversicherung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn keine Privathaftpflichtversicherung besteht bzw. die Privathaftpflichtversicherung
im Reiseland keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Viele Haftpflichtversicherungsgesellschaften bieten keinen Versicherungsschutz bei Schäden
beim Snowboarden/Skifahren oder Kitesurfen. Bei einem sog. Aktivurlaub sollte also genau geprüft werden, inwieweit die Privathaftpflichtversicherung den
erforderlichen Versicherungsschutz bietet.
Zusätzlich sollte die Privathaftpflichtversicherung auf folgende Kriterien geprüft werden:
- Höhe der Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Gültigkeit der Privathaftpflichtversicherung - weltweit, Europa, nur Deutschland
- Gültigkeitsdauer - vorübergehender Auslandsaufenthalt, im Regelfall bis zu 6 Monate
Die wichtigsten Kriterien der Reisehaftpflichtversicherung
- weltweiter Versicherungsschutz
- Pauschale Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden
- aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensschäden
- Sachschäden an gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen
- Schäden durch Schlüsselverlust
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
- durch die Ausübung von Sportarten verursachte Personenschäden<
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz in der Reisehaftpflichtversicherung
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden an beweglichen Sachen, wie z.B. Bilder, Mobiliar, Geschirr, Fernseher
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung
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