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Checkliste Vereinsversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherungen
Vereinsveranstaltungsversicherungen
Weitere Vereinsversicherungen
Vereinsumweltversicherungen
Mit einem Rahmenvertrag (Kollektivvertrag) werden spezielle Konditionen vereinbart. Diese wirken sich für den Verein auf bessere Bedingungen und/ oder auf einen günstigeren Versicherungsbeitrag aus.
Der Verein steigert seine Attraktivität bei den Mitgliedern/Mitarbeitern, die von den Verbesserungen profitieren.
Vereinshaftpflichtversicherungen
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Überblick handelt. Die Tarife der Versicherer beinhalten unterschiedliche Leistungen, oftmals auch Kombiprodukte. Details entnehmen Sie bitte den Tarifen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und auch den Sonderkonzepten des Anbieters/ Versicherers.
Vereinshaftpflichtversicherung | versichert sind Sach-, Personen- und unechte * Vermögensschäden |
Vereinsvermögenshaftpflichtversicherung | versichert sind echte ** Vermögensschäden |
D&O Versicherung (directors and officers Versicherung) auch Organ- und Managerhaftpflichtversicherung genannt. |
Zusätzlicher spezieller Haftungsschutz für Vorstände und Funktionäre. Diese Versicherung kann vom Verein oder vom Vorstand/Funktionär selbst versichert/vereinbart werden. |
* Ein unechter Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Reparatur kosten ...) ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens.
** Ein echter Vermögensschaden (Fristversäumnis, fehlerhafte Anweisung …) liegt vor, wenn wirtschaftliche Nachteile entsteht, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Vereinsrechtsschutzversicherungen – versicherbare Rechtsbereiche –
Siehe auch: www.Vereinsrechtsschutzversicherung.de
Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich '''durchzusetzen, überhaupt geltend zu machen, nicht dass auf Grund der hohen Streitkosten auf die Durchsetzung verzichtet werden muß. Der Rechtsschutzversicherer erstattet je nach Tarif Anwalts-, Gerichtskosten Gebühren, Zeugen-, Sachverständigen- Meditations- und weitere Kosten. Je nach Bedarf sind einzelne Rechtsbereiche versicherbar.
Schadenersatzrechtsschutz |
Der Schadensersatzrechtsschutz verschafft dem Verein die Möglichkeit, Ansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend zu machen. |
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte | Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte ist als Leistung optional versicherbar. Es werden die rechtlichen Interessen aus Verträgen die im Zusammenhang mit der Vereinseinrichtung, dem Kauf von Fahrzeugen, usw. stehen. Diese Verträge dienen nicht dem eigentlichen Vereinszweck. |
Arbeitsrechtsschutz | Es sind Streitigkeiten aus Arbeits-/Dienstverhältnissen versichert. |
Datenrechtsschutz | Mit der Daten-Rechtsschutzversicherung sind all diejenigen geschützt, die mit personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun haben. |
Sozialgerichtsrechtsschutz | Bei Prozessen gegen Sozialversicherungsträger, wie die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, wenn es um die Anerkennung von Leistungen und deren Höhe geht, hilft dem Verein der Sozialgerichtsrechtsschutz. |
Strafrechtsschutz - passiv und aktiv | Mit einer Strafrechtsschutz-Versicherung lässt sich ein Teil des Haftungsrisikos reduzieren, denn sie schützt Verein und Vorstand bei Rechtsstreitigkeiten vor Anwalts- und Gerichtskosten. |
Spezial-Strafrechtsschutz |
Dient als Ergänzung des Strafrechtsschutzes. Hier besteht Versicherungsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlichen Vergehens wie |
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz | Es wird unterschieden zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Im verkehrsrechtlichen Bereich besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind Halte- wie auch Parkverstöße. |
Verkehrsrechtsschutz | Für vereinseigene Kraftfahrzeuge ergänzender Versicherungsschutz. |
Mieter-, Vermieter-, Grundstücksrechtsschutz | Rechtsschutz um das Vereinshaus, Vereinsheim und dem Vereinsgrundstück ergänzender Versicherungsschutz. |
Vereinsveranstaltungsversicherungen
Ohne geht es nicht. Denkt man an die vielen Risiken wie Personenschäden auf Grund einer explodierenden Gasflasche, (Haftpflicht) Beschädigungen und Diebstahl von geliehenen Ausstellungsstücken, (Ausstellungsversicherung) Absage einer Veranstaltung auf Grund des Wetters (Regenwetterversicherung) oder Erkrankung des Hauptdarstellers (Ausfallsversicherung), wie auch Diebstahl und Beschädigung von Garderoben (Garderobenversicherung).
Vereins Veranstaltungshaftpflichtversicherung |
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt die meisten Veranstaltungen nicht ab. Es sind i.d.R. nur die aus dem Vereinszweck satzungsmäßigen Treffen versichert. |
Vereins Ausstellungsversicherung | Dem Verein werden Objekte für eine Ausstellung zur Verfügung gestellt. Den Wert der Objekte kann der Verein gegen Schäden durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Unfall, Wasser, Diebstahl, Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung versichern. Als Angebot steht die Kurzfristversicherung und für laufende Ausstellungen die Jahresversicherung zur Verfügung. |
Veranstaltungs Ausfallversicherung | Die Ausfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muß. Dies kann vielfältige Gründe haben, z.B. Ausfall des Künstlers, Ausfall der Location, Witterungseinflüsse, Wetter und weitere. |
Veranstaltungs Regenwetterversicherung | Mit der Wetterversicherung versichert der Verein sich gegen Wetterkapriolen. Werden bestimmte Parameter (z.B. Niederschlagsmenge mit Zeit und/oder Temperatur) erfüllt, wird die Versicherungssumme automatisch ausbezahlt. Es muss auch kein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden. |
Veranstaltungs Garderobenversicherung | Bei einer Veranstaltung wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, ihre Garderobe zu verwahren. Die Durchführung erfolgt durch den Verein, somit besteht ein Verwahrungsvertrag mit den Gästen. Beschädigungen und Abhandenkommen sind hierdurch versichert. |
Weitere Vereinsversicherungen
verfügt der Verein über eigene Vereinsgebäude, so ist die Gebäudesubstanz- und Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Vereinsgebäudesubstanzversicherung |
Versicherbar sind Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, |
Vereinsgebäudehaftpflichtversicherung | Der Versicherer prüft Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, wehrt unberechtigte ab und zahlt für berechtigte Ansprüche. |
Vereinsinhaltsversicherung (auch Inventarversicherung genannt) | Versicherbar sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Kosten für die Unterbrechung des Vereinsbetriebs und auch Glasbruch. |
Vereinselektronikversicherung |
Es sind elektronischen Geräte /Anlagen versicherbar. Die Eigentums- und Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Versicherbar sind z.B. Videotechnik, Bühnentechnik, Medientechnik, Aufbauten, Podeste, und ... |
Vereinsreiseversicherung (ggf. Pflichtversicherung!) | Nach § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Verein, als Reiseveranstalter, (hier liegen verschiedene Kriterien zu Grunde) die Teilnehmer gegen Insolvenz des Veranstalters zu versichern. Details: https://gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html |
Vereinskfzflottenversicherung | Sind mehrere Fahrzeuge in Vereinsgebrauch, so lohnt sich die kostengünstige Kfz-Flottenversicherung (bereits ab drei Fahrzeugen möglich). Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich in in der Leistung und Prämie. Bei einer größeren Zahl von Fahrzeugen empfiehlt sich eine Ausschreibung zur Flottenversicherung. |
Vereinsunfallversicherung |
Die Gruppen-Vereinsunfallversicherung erstattet nach Tarif Invaliditätsentschädigungen, Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld wie auch Genesungsgeld. Dies bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hin- und Rückwege zur Probe, Training und Vereinsveranstaltungen sind i.d.R. mitversichert. Sind Vereinsmitglieder für die Kirche, Stadt oder Gemeinde tätig, können diese Personen auch über die gesetzliche Unfallversicherung (Mindestversicherungsschutz) versichert werden. Aktuell 11/2022: |
Vereinsumweltversicherungen
Vorab zu klären ist, ob durch den Verein und seine Aktivitäten eine Umweltgefahr ausgehen kann. Hierzu stellen sich unterschiedliche Fragen, ein kleiner Ausschnitt: Arbeitet der Verein mit brennbaren, explosionsanfälligen, giftigen Stoffen? Liegt das Vereinsgelände im Wald, im Naturschutzgebiet, an einem Kinderspielplatz? Sind in der Nähe des Vereins Bäche, Flüsse, Seen und dergleichen. Halten sich hier geschützte Tier- und Pflanzenpopulationen auf.
Vereins-Umwelthaftpflichtversicherung |
Die Umwelthaftpflichtversicherung UHV ist als Ergänzung ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus den sonstigen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen. Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter. |
Vereins-Umweltschadenversicherung |
Das Umweltschadengesetz (UschadG - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden) befaßt sich mit der Entschädigung von Schäden, die der Umwelt selbst zugefügt werden. Hierbei geht es um geschützte Tier- und Pflanzenarten, Landschaften, Gewässer und Böden. Die Sanierungen von Umweltschäden verursachen hohe Kosten, die schnell 100 Tsd Euro und mehr betragen! Aus der Praxis sind Fälle bekannt, die bis zur Entschädigung von 2 Mio Euro führten. (Umsiedlung/ Wiederansiedlung von Fledermäusen) Dies kann noch viele weitere Tierpopulationen (Bieber, Hamster, Vögel, Fische …) betreffen. |
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