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Kautionsversicherung - Bürgschaftsversicherung
Information
2. Hintergrund zur Bürgschaftsstellung
3. Vorteile der Kreditversicherung
4. Vorteile für das Unternehmen
5. Kosten der Bürgschaftsversicherung
6. Bürgschaftsarten nach Branchen
7. Kurzbeschreibungen der Bürgschaftsarten
1. Vorab
Die Bürgschaftsversicherung ist besonders für Unternehmen eine sehr empfehlenswerte Versicherung. Denn mit der Bürgschaftsversicherung wird der Avalkreditrahmen des Unternehmens erhöht. Die Bürgschaftsversicherung erweitert somit den Liquiditätsspielraum und schafft zusätzliches Potential für Investitionen.
2. Hintergrund zur Bürgschaftsstellung
Bei der Erstellung eine Gewerkes haftet die ausführende Firma für Mängel am Gewerk im Rahmen der Gewährleistung für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB 5 Jahre und 4 Jahre für Bauwerke nach § 13 Abs. 4 VOB/B.
Um Mängel beseitigen zu können, wird ein sog. Sicherheitseinbehalt von der Schlussrechnung bei Abnahme durch den Auftraggeber abgezogen. Dieser beträgt im Regelfall zwischen 5 % bis 10 % des Rechnungsbetrages und wird im Vertrag vereinbart. Das Unternehmen löst durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft den Sicherheitseinbehalt ab und erhält somit den kompletten Rechnungsbetrag durch den Auftraggeber bezahlt.
Als Sicherheit besitzt der Auftraggeber nunmehr eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass der Bürgschaftsgeber ohne Prüfung des tatsächlichen Sachverhaltes den Bürgschaftsbetrag an den Bürgschaftsnehmer ausbezahlen muss.
3. Vorteile für den Auftraggeber
Die Kosten der Mängelbehebung werden dem Auftraggeber für bis zu 5 Jahre im Rahmen der Gewährleistungsfrist nach Abnahme direkt durch den Bürgschaftsgeber erstattet. Auch wenn das Unternehmen mittlerweile Insolvenz angemeldet hat.
4. Vorteile für das Untenehmen
Der Avalkreditrahmen bei der Bank wird durch die Bürgschaftsversicherung nicht belastet und schafft somit mehr Liquidität für das Unternehmen. Wird die Gewährleistungsbürgschaft durch den Auftraggeber gezogen, so prüft die Bürgschaftsversicherung die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers und wehrt unberechtigte ab. Anfallende Kosten für eingeschaltete Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige werden durch die Bürgschaftsversicherung übernommen.
5. Kosten der Bürgschaftsversicherung
Anbieter 1 | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 2 | |
---|---|---|---|---|
Bürgschaftslinie | Höchstbetrag je Einzelbürgschaft | Jahresbeitrag | Höchstbetrag je Einzelbürgschaft | Jahresbeitrag |
50.000 Euro | 7.500 Euro | 1.000 Euro | 15.000 Euro | 600 Euro |
100.000 Euro | 15.000 Euro | 1.500 Euro | 30.000 Euro | 1.100 Euro |
250.000 Euro | 37.500 Euro | 2.500 Euro | 62.500 Euro | 2.000 Euro |
500.000 Euro | 75.000 Euro | 5.000 Euro | 100.000 Euro | 4.000 Euro |
1.000.000 Euro | 150.000 Euro | 10.000 Euro | 150.000 Euro | 8.000 Euro |
1.500.000 Euro | 150.000 Euro | 15.000 Euro | 225.000 Euro | 12.000 Euro |
6. Bürgschaftsarten nach Branchen
Je nach Branche ist die Stellung von unterschiedlichen Bürgschaften der Regelfall. In der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick der Bürgschaftsarten, die in den einzelnen Branchen "üblich" sind.
Bürgschaftsarten | Bauhaupt- Neben |
Energie |
Wohnungs |
Groß- und |
Logistik |
verarbeitendes |
Touristik |
Dienst- |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
An- und Vorauszahlungs bürgschaft |
Regel | Regel | Regel | |||||
Ausführungs bürgschaft |
Regel | Regel | ||||||
Vertragserfüllungs bürgschaft |
Regel | Regel | ||||||
Bauhandwerker sicherungs bürgschaft nach § 648a BGB |
Regel | |||||||
Forderungen nach § 614 BGB Arbeitnehmerentsende gesetz |
Regel | Regel | ||||||
Erschließungsmaßnahmen | Regel | |||||||
Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten |
Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel |
Mängelansprüche bürgschaft |
Regel | Regel | ||||||
Mitarbeiter beteiligungen |
Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel |
Rekultivierungs maßnahmen |
Regel | |||||||
Vertragserfüllung nach § 632a Abs. 3 BGB |
Regel | |||||||
Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit |
Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel |
Zeitgutbaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten |
Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | Regel |
Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (Prozessbürgschaft) |
Regel | Regel | Regel | Regel | Regel | |||
Warenlieferungen (befristet) |
Regel | Regel | ||||||
Verpflichtungen aus privaten Mietobjekten |
Regel | |||||||
Vertragserfüllung nach §§ 631 ff BGB |
Regel | |||||||
Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden |
Regel | Regel | Regel | |||||
Forderungen aus Autobahnmaut |
Regel | |||||||
Forderungen aus BSP System IATA |
Regel | |||||||
Pauschalreisen (Reisepreis sicherungsschein) |
Regel | |||||||
Vertragserfüllung für Dienstleistungen §§ 611 ff BGB |
Regel | |||||||
Bürgschaftsarten | Bauhaupt- Neben |
Energie |
Wohnungs |
Groß- und |
Logistik |
verarbeitendes |
Touristik |
Dienst- |
7. Kurzbeschreibungen der Bürgschaftsarten
Bürgschaftsarten | Kurzbeschreibungen |
---|---|
An- und Vorauszahlungsbürgschaft | Sichert Anzahlungen und Vorauszahlungen der Auftraggebers ab |
Ausführungsbürgschaft | Die Ausführungsbürgschaft sichert die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase ab |
Mängelansprüchebürgschaft | Sichert Mängelansprüche im Rahmen der Gewährleistung ab |
Vertragserfüllung nach §§ 631 ff BGB | Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Mängelansprüchebürgschaft |
Vertragserfüllung nach § 632 a BGB (Abschlagszahlungen) | Für die Abschlagszahlung ist eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten |
Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB | Sicherheit für den Unternehmer, dass der Auftraggeber die Leistungen des Unternehmers bezahlt |
Forderungen nach § 614 BGB Arbeitnehmerentsendegesetz | Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das Mindestentgelt im Sinne des Satzes 1 umfasst nur den Betrag, der nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen auszuzahlen ist (Nettoentgelt) |
Erschließungsmaßnahmen | Die Sicherheit zur ordnungsgemäßen Ausführung der Erschließungsmaßnahmen eines Baugebietes, eines Gewerbe- oder Industriegebietes stellt das Unternehmen der Kommune aus. Diese wird in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft ausgefertigt. |
Mitarbeiterbeteiligung | Durch einen teilweisen Lohnverzicht hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Beteiligung am Unternehmen zu erwerben. Der Arbeitgeber muss den Rückzahlungsanspruch durch Stellung einer Sicherheit, wie z..B. eine Bürgschaft, absichern. |
Rekultivierungsverpflichtungen | Die Absicherung von Rekultivierungsmaßnahmen ist erforderlich, wenn z.B. eine Kiesgrube ausgebeutet wird, und die Befüllung und Bepflanzung nach der Ausbeutung sichergestellt werden muss, aufgrund behördlicher Auflagen. |
Vertragserfüllung nach § 632a Abs. 3 BGB | Bürgschaft für den Bauherren als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel durch das Bauunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist u.a. das Forderungssicherungsgesetz (FoSIG) |
Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit | Der Arbeitnehmer entscheidet sich in Altersteilzeit zu gehen. Während der aktiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer die durch den Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit und verzichtet auf einen Teil des Bruttolohnes. Während der passiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr und erhält den angesparten Teil aus der aktiven Phase. Der angesparte Teil wird durch eine Bürgschaft abgesichert. |
Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten | Zeitguthaben aus Mehrarbeit werden auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt. Bei geringerem Arbeitsaufkommen wird das Konto wieder abgebaut. Die aufgelaufenen Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten wird durch eine Bürgschaft, für den Fall der Insolvenz des Unternehmens, abgesichert. |
Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (Prozessbürgschaft) | Ein Gerichtsprozess aus dem zivilen Bereich wurde beendet. Der Beklagte wurde zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, da das Rechtsmittel der Berufung bei einer höheren Gerichtsinstanz möglich ist. Der Kläger muss eine Sicherheit stellen, um vollstrecken zu können, hierbei sieht die Zivilprozessordnung nur Bürgschaften von Kreditinstituten vor; die Stellung einer Sicherheit durch einen Kreditversicherer muss im Prozessurteil ausdrücklich erwähnt sein. Der Beklagte bezahlt den ausgeurteilten Betrag nach Stellung der Sicherheit durch den Kläger. Die Bürgschaft sichert den Rückzahlungsanspruch des Beklagten an den Kläger ab. |
Warenlieferungen (befristet) | Der Lieferant von nicht verderblicher Ware sichert das Insolvenzrisiko des Abnehmers der Ware durch eine Bürgschaft ab. Die Lieferung der Ware erfolgt dabei auf Rechnung mit einem Zahlungsziel. |
Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden | Beim Warenimport aus dem Ausland wird Zoll und eine Einfuhrabgabe fällig. Für die Stundung des Zolls und der Einfuhrabgabe fordert die Zollbehörde, das Hauptzollamt, eine Bürgschaft. |
Forderungen aus dem BSP System IATA | Ein Reisebüro möchte am Onlinebuchungssystem der IATA - International Air Transport Association - teilnehmen. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Reisebüros verlangt die IATA eine Bürgschaft. |
Forderungen aus Autobahnmaut | Aufgrund der Autobahnmaut entstehen Unternehmen hohe Kosten, die diese vorfinanzieren müssen. Mit einer Mautkarte können sich die Unternehmer einen Liquiditätsspielraum verschaffen. Diese Mautkarten müssen meist durch eine Bürgschaft abgesichert werden. |
Pauschalreisen (Reisepreissicherungsschein) | Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die eingenommenen Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz abzusichern sowie die notwendigen Rückreisekosten im Insolvenzfall abzusichern. Der Reiseveranstalter/vermittler darf den Reisepreis nur gegen Vorlage des Reisepreissicherungsschein beim Reisenden anfordern und annehmen, gem. § 651k Abs. 3 BGB. |
Vertragserfüllung für Dienstleistungen § 611 ff BGB | Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. |
Architekten- und Ingenieurleistungen | Nach der Fertigstellung des Bauobjektes übernimmt der Architekt / Ingenieur die Betreuung des Objektes während der Gewährleistungsphase. Das Honorar dafür steht dem Architekten / Ingenieur erst nach dem Ende der Gewährleistungsfrist zu. Die Bürgschaft sichert den Rückzahlungsanspruch des Bauherren für das Honorar des Architekten / Ingenieurs ab. |
Bundesimmissionsschutzgesetz | Für den Betreiber von Anlagen nach § 3 Abs. 5 BimSchG bestehen Nachsorgeverpflichtungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz § 5 III. Hierzu zählt u.a. dass nach Räumung des Betriebsgeländes der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt werden muss. Die Bürgschaft sichert die Betreiberverpflichtungen im Insolvenzfall gegenüber den Behörden ab. |
Absicherung von Franchiseverträgen | Der Franchisengeber stellt dem Franchisennehmer das Geschäftskonzept gegen ein vereinbartes Entgelt zur Verfügung. Zur Absicherung der Franchisengeberforderungen wird die Stellung einer Sicherheit als Bürgschaft vereinbart. |
Absicherung von Solaranlagen | Die Absicherung von Solaranlagen erfolgt durch Anzahlungsbürgschaften - für den Geldfluss - , Ausführungsbürgschaften - für die auftragsgemäße Bauausführung - und Mängelansprüchebürgschaften - für die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist -. |
Erfüllung der WEEE-Richtlinien | Herstellung und Importeure von Elektrogeräten und Elektronikgeräten sind an die WEEE-Richtlinie verpflichtend gebunden. Diese besagt, dass Altgeräte zurück genommen und ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Seit November 2005 muss für die Übernahme der Recyclingkosten eine Garantie nachgewiesen werden. Ohne diese Garantie dürfen die Produkte nicht mehr vertrieben werden. |
Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen) | Sicherheit für eine Behörde bzw. Unternehmen zur Einhaltug der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung. Zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages muss ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Für die Dauer der Ausschreibungsverfahrens fordert der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft. Durch diese Bürgschaft werden Mehrkosten abgesichert, wenn der Anbieter sein Angebot nicht mehr zu den ursprünglichen Konditionen halten kann. Die Laufzeit der Bietungsbürgschaft richtet sich nach der Ausschreibungsdauer, meist für 3-6 Monate, und wird mit einer Bürgschaftssumme bis zu 5 % der Auftragssumme ausgestellt. |
Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe | Bürgschaftsnehmer sind landwirtschaftliche Betriebe und Landwirte. Bei der Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe wird die Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen, falls die angebauten Erzeugnisse in die Nahrungsmittelkette fließen, abgesichert. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen oder Energiepflanzen erhalten Landwirte sog. EU-Zuschüsse. Zusätzlich erhalten Landwirte auch Zuschüsse, wenn diese Flächen stilllegen. Die Zuschüsse/Subventionen können kombiniert werden. Auf der landwirtschaftlichen Fläche müssen eine bestimmte Menge von Erträgen erwirtschaftet werden. Werden diese nicht erreicht oder amtliche Meldefristen nicht erreicht, müssen die Zuschüsse/Subventionen durch den Landwirt zurück gezahlt werden. Dafür haftet die Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe. Rechtsgrundlagen sind hierfür die Europäischen Verordnungen: VO (EG) Nr. 1973/04 Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen VO (EG) Nr. 1973/04 Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen |
Mineralölbürgschaft | Die Mineralölgesellschaft liefert Mineralöl an einen gewerblichen Kunden, wie z.B. eine Tankstelle. Der Tankstelleninhaber muss eine Bürgschaft stellen für die Bezahlung des gelieferten Mineralöles. Diese Bürgschaft tritt dann ein, wenn der Tankstellenbetreiber die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht mehr begleichen kann. |
Bürgschaft für das CARNET TIR Verfahren | Durch das TIR-Verfahren (Transport International des Marchndises par la Route) ist der grenzüberschreitende Transport von Waren mit Straßenfahrzeugen in vier Kontinenten möglich. Die Abfertigungszeiten werden durch ein Zollpapier, eine Nämlichkeitssicherung und einer gemeinsamen Sicherheitsleistung enorm verkürzt, da die Waren durch mehrere Staaten befördert werden können ohne and den Grenzzollstellen beschaut werden zu müssen. Die rechtliche Grundlage bildet das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit CARNET-TIR, TIR-Übereinkommen 1975 vom 14.11.1975. Um das CARNET-TIR-Verfahren umsetzen zu können, benötigt der Unternehmer eine entsprechende Zulassund, die an die Hinterlegung einer Sicherheit gebunden ist. Die Höhe der Sicherheit ist von Land zu Land unterschiedlich. Entsprechende Bürgschaften werden von der IRU (oberste Ausgabestelle der CARNET-TIR-Dokumente) akzeptiert. |
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