Teure Rennräder, Taucherausrüstungen, Gleitflieger, die Liste lässt sich fortsetzen, stellen wesentliche Werte dar und sind nicht automatisch oder nicht umfassend genug in der Hausratversicherung mitversichert. Die eigenständige Sportgeräteversicherung ersetzt Schäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung.
Ob MTB auf Mallorca, Tauchen auf den Seychellen oder Golfen in den VEA - Aktivurlaube werden immer beliebter. Viele Sportler wollen Ihre eigene Ausrüstung am
Urlaubsort nutzen. Vor allen Dingen bedeutet dies, dass der Urlaub sorgfältig geplant werden muss. U.a. muss die Sportausrüstung bei der Fluggesellschaft
angemeldet werden - meist 48 Stunden vor Abflug. Für die Sportausrüstung wird bei vielen Fluggesellschaften eine zusätzliche Gebühr fällig und, sollte
die Ausrüstung ein bestimmtes Gewicht überschreiten - im Regelfall 30 kg - werden weitere Gebühren für Übergepäck fällig.
Bei einer teuren Ausrüstung ist der Abschluss einer Sportgeräteversicherung empfehlenswert.
Die Enttäuschung ist groß, wenn die teure Golfausrüstung beschädigt auf dem Gepäckband liegt und der Urlaub nicht so beginnen kann, wie man sich das vorgestellt hat.
1. Vorgehensweise im Schadensfall beim Transport
2. Vorgehensweise im Schadensfall während der Benutzung
3. Vorgehensweise im Schadensfall aufgrund Diebstahls
4. Versicherbare Sportgegenstände
5. Versicherte Gefahren und Risiken
6. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
7. Versicherungssumme
1. Vorgehensweise im Schadensfall beim Transport
Kontrollieren Sie sämtliche Gepäckstücke auf Beschädigungen bzw. evtl. Transportschäden direkt nachdem Sie diese vom Gepäckband genommen haben.
Stellen Sie eine Beschädigung fest, sollten Sie die unverzüglich der Fluggesellschaft melden und die entsprechende Bescheinigung bei Ihrer
Sportgeräteversicherung einreichen.
2. Vorgehensweise im Schadensfall während der Benutzung
Kommt es zur Beschädigung der Sportausrüstung während der Benutzung, so reicht es aus, wenn Sie den Kaufbeleg im Original mit einer genauen
Schadenschilderung an das Versicherungsunternehmen senden.
3. Vorgehensweise im Schadensfall aufgrund Diebstahls
Beim Diebstahl der Sportausrüstung muss eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Lassen Sie sich diese Anzeige schriftlich
bestätigen. Zusammen mit den Reisebuchungsunterlagen reichen Sie diese bei Ihrem Sportgeräteversicherer ein.
4. Versicherbare Sportgegenstände
Sportgegenstände |
versicherbare Gegenstände |
nichtversicherte Gegenstände |
Golfausrüstung |
Golfschläger (Eisen, Hölzer, Wedges)
Golfbag
Trolley
Golfbälle
Golfhandschuhe
Zubehör (Tee`s, Schirm, Pitchgabel, usw.)
|
Bekleidung
Elektro-Cars
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Tauchausrüstung |
Tauchanzug
Füßlinge
Handschuhe
Atemregler
Jacket
Bleigurt
Blei
Finimeter
Kompass / Tauchcomputer
Lampe
Messer
Taucheruhr
Pressluftflasche
ABS-Ausrüstung (Tauchmaske, Schnorchel, Flossen)
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Videokamera
Fotoapparate
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Angelausrüstung |
Ruten
Hochseeruten
Futterale oder Taschen
sonstiges Zubehör (Kescher, Rollen, Echolote, Bissanzeiger, Bedchair, usw.)
|
Bekleidung
Räucherschränke
Verbrauchsmaterialien
|
5. Versicherte Gefahren und Risiken
Die Sportgeräte sind versichert bei Verlust und Beschädigung durch
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub, räuberische Erpressung
- Abhandenkommen
- Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen im Gewahrsam einer Gepäckaufbewahrung, eines Beherbergungsbetriebes
6. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen
- Abnutzung durch Verschleiß
- Zurücklassen der versicherten Sache im Freien
7. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Wiederbeschaffungswert. Dieser ist der Kaufpreis für eine gleichwertige gebrauchte Sache.
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