Versicherungsvergleich.de Vereine | Veranstaltung Vereinsrechtsschutzversicherung
versichert ist der Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und deren Mitglieder. Es muss sich hierbei aber um satzungsgemäße Tätigkeiten für den Verein handeln.
Beispiel: Ein ehemaliger Angestellter erhebt Einspruch gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Beispiel: Das Finanzamt erläßt einen nach Ansicht des Vereins viel zu hohen Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein geht nun gerichtlich gegen den Bescheid vor.
Beispiel: Ein Angestellter hatte einen Arbeitsunfall und muss nun die Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen eines Dienstvergehens.
Beispiel: Bei einer Vereinsveranstaltung wird ein Zuschauer durch einen fehlerhaft installierten Lautsprecher erheblich verletzt. Es kommt zur Anzeige und zu einem Strafverfahren.
Beispiel: Bei einer Veranstaltung verstößt der Verein gegen die Sperrzeitbestimmungen und erhält ein Bußgeld. Der Verein klagt nun dagegen.
Kein Versicherungsschutz besteht für das Risiko als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern.
Tierschutzverein mit 150 Mitglieder ab Euro 115,00 bei einer SB von Euro 250
Gartenbauverein mit 280 Mitglieder ab Euro 190,00 bei einer SB von Euro 250
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